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Herzlich Willkommen beim Verband der Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss

Der Verband der Kath. Kirchengemeinden im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss (Gemeindeverband) nimmt Aufgaben der einzelnen Kirchengemeinden in zentraler Auftragsverwaltung war. Zu diesen Aufgaben gehört die Unterstützung der Kirchenvorstände in der Vermögensverwaltung und die Verwaltungsträgerschaft der Kindertagesstätten.

Der Verband ist wie die Kirchengemeinden eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und kann als juristische Person genau wie diese am Rechtsverkehr teilnehmen.

Das vertretungsberechtigte Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem Vorsitzenden und je zwei gewählten Mitgliedern der Kirchenvorstände im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss.

Der Gemeindeverband ist auf überörtlicher Ebene in die unmittelbare Kirchenverwaltung mit ihrem Haushalts- und Finanzierungssystem einbezogen und wie die Kirchengemeinden der Rechts- und Verwaltungsaufsicht der Bischöflichen Behörde unterstellt. Er kann daher nicht nur als Träger überörtlicher Aufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden im Bildungswesen und im sozialcaritativen Bereich, sondern auch als kirchliche Zentralverwaltung dienen, indem er den angeschlossenen Gemeinden und anderen ihm zugeordneten kirchlichen Einrichtungen mit überpfarrlichem Charakter bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen besonders im Bereich des Kassen- und Rechnungswesens Hilfe anbietet und Personen mit überörtlichem kirchlichem Auftrag anstellt.

Der Gemeindeverband wird durch die Bischöfliche Behörde errichtet, die auch seine Rechte und Pflichten bestimmt. Sie bedarf dazu der Genehmigung des Staates und der Zustimmung der beteiligten Kirchenvorstände.


Verbandsgremien
Der Gemeindeverband als juristische Person benötigt ein Organ, durch das er seine Entscheidung treffen, seinen Willen äußern, sich vertraglich verpflichten und vertragliche Forderungen begründen kann. Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung.

Sie kann ihr Verwaltungs und Vertretungsrecht weitgehend an einen aus mehreren Mitgliedern gebildeten Ausschuss (Verbandsausschuss) durch Vollmacht delegieren. Ggfs. können auch verschiedene Ausschüsse gebildet werden.

So hat der Gemeindeverband neben dem Verbandsausschuss auch einen Rendanturausschuss, in dessen Zuständigkeit die Belange der Regionalrendantur West liegen.

Der Gemeindeverband

Zu einem Gemeindeverband können Kirchengemeinden in Übereinstimmung mit kirchlichen oder kommunalen Gebietseinteilungen oder nach anderen vom Zweck (Zweckverband) bestimmten Gesichtspunkten zusammengeschlossen werden.

Als Träger überörtlicher Aufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden im Bildungswesen, im sozialcaritativen und im Vewaltungsbereich nimmt der Gemeindeverband mit seinen Einrichtungen vielfältige überörtliche Aufgaben und Verpflichtungen war.

Verbandsvertretung

Die Verbandsvertretung besteht aus dem Vorsitzenden und je zwei Mitgliedern der Kirchenvorstände, die von diesen für die Dauer ihres Amtes als Mitglied des Kirchenvorstandes gewählt werden.

Verliert ein Mitglied der Verbandsvertretung vorzeitig seine Mitgliedschaft im Kirchenvorstand, so ist auch sein Amt in der Verbandsvertretung beendet. Der Kirchenvorstand muss dann umgehend ein anderes Mitglied bestimmen und dies dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung mitteilen.

Die Verbandsvertretung ist trotz ihrer Zusammensetzung nicht als die Versammlung mehrerer Kirchengemeinden zu betrachten. Der Verband ist ein selbständiger Rechtsträger, der eigene Aufgaben hat und seine Rechte nicht von den beteiligten Kirchengemeinden ableitet. Die Verbandsvertretung handelt bei ihren Beratungen und Beschlüssen ausschließlich als Organ des Verbandes.

Verbandsausschuss

Die Verbandsvertretung besteht aus über einhundert Verbandsvertretern. Um für die laufende Verwaltung flexibel und handlungsfähig zu bleiben, hat die Verbandsvertretung den Verbandsausschuss bestellt. Im Kreisdekanat besteht der Verbadsausschuss aus vier gewählten Mitgliedern sowie dem Kreisdechanten.

Rendanturausschuss

Seit dem 01.01.2020 sind die Rendanturen in Leverkusen, Bergheim und Neuss zur Regionalrendantur West fusioniert. Träger ist der Gemeindeverband Rhein-Kreis Neuss. Die Zusammenarbeit ist in einem Kooperationsvertrag festgelegt. Der Rendanturausschuss ist paritätisch mit 3 Vertretern (die Kreisdechanten und 2 gewählte Mitglieder der Verbandsvertretungen) der Gemeindeverbände Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss besetzt. 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Rendanturausschusses gehört die Verwaltung der Regionalrendantur West. Wesenliche Aufgaben ist die Beratung und Beschlussfassung über wesentliche und grundsätzliche Angelegenheiten der Regionalrendantur.