Datum:
17. Juni 2021
Von:
Gerd Klasen
Zu einem Gemeindeverband können Kirchengemeinden in Übereinstimmung mit kirchlichen oder kommunalen Gebietseinteilungen oder nach anderen vom Zweck (Zweckverband) bestimmten Gesichtspunkten zusammengeschlossen werden.
Als Träger überörtlicher Aufgaben der verbandsangehörigen Gemeinden im Bildungswesen, im sozialcaritativen und im Vewaltungsbereich nimmt der Gemeindeverband mit seinen Einrichtung vielfältige überörtliche Aufgaben und Verpflichtngen war.